Neuropraxis Tuttlingen
Neurologie  - Geriatrie - Ernährungsmedizin - Sportmedizin

Das GKV-Spargesetz – Auswirkungen auf die neurologische Versorgung

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz („GKV-Spargesetz“) hat der Gesetzgeber Maßnahmen beschlossen, um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen. Diese Veränderungen wirken sich auch unmittelbar auf die ambulante fachärztliche Versorgung aus. Vereinfacht gesagt: Für bestimmte ärztliche Leistungen und zusätzliche Behandlungen von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten stehen Arztpraxen künftig weniger finanzielle Mittel zur Verfügung. Ab dem 1. Januar 2027 entfallen unter anderem die bisherigen besonderen Vergütungsregelungen für über Terminservicestellen oder Hausärzte vermittelte Facharzttermine sowie für die offene Sprechstunde.

Was bedeutet das für unsere neurologische Praxis?

Unsere Praxis hat – wie jeder andere Betrieb – laufende Kosten, insbesondere für Personal, Räumlichkeiten, medizinische Ausstattung und Geräte. Gleichzeitig stehen uns aber für die Patientenversorgung ab 2027 weniger finanzielle Mittel zur Verfügung. Wir müssen unsere Behandlungskapazitäten an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen und können deshalb für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten nicht mehr im bisherigen Umfang Behandlungen und Termine anbieten.

Für unsere Patientinnen und Patienten und für Sie als Neupatient kann dies bedeuten:  

  • weniger verfügbare Termine insgesamt
  • längere Wartezeiten, auch für die bereits bei uns regelmäßig behandelte Patientinnen und Patienten
  • eine eingeschränkte oder nicht mögliche Aufnahme von Neupatientinnen und Neupatienten
  • weniger Möglichkeiten für dringende zusätzliche Termine
  • weitere Neuerungen unter  https://www.kbv.de/spargesetz

Die medizinische Dringlichkeit bleibt für unsere Terminvergabe selbstverständlich maßgeblich. Akute bzw. dringliche neurologische Beschwerden werden weiterhin entsprechend ihrer medizinischen Notwendigkeit beurteilt.

Diese Anpassungen erfolgen nicht, weil wir unsere Patientinnen und Patienten weniger versorgen möchten. Sie sind erforderlich, um die wirtschaftliche und personelle Grundlage unserer Praxis zu erhalten und damit auch langfristig eine qualifizierte neurologische Versorgung sicherstellen zu können.

Wir bedauern sehr, dass diese gesetzlichen Veränderungen für unsere Patientinnen und Patienten zu Einschränkungen führen können, und bitten um Ihr Verständnis.


Was Sie als Patientin oder Patient tun können:

Sie können uns helfen, die verfügbaren Termine möglichst sinnvoll zu nutzen:

  • Planbare Termine frühzeitig vereinbaren und nicht benötigte Termine rechtzeitig absagen
  • Zu Terminen bitte relevante Befunde und Arztberichte, sowie Ihren Medikamentenplan mitbringen
  • Bei akuten Beschwerden zunächst telefonisch Kontakt mit unserer Praxis aufnehmen, damit wir die Dringlichkeit einschätzen können


Sie möchten sich politisch einbringen? 

Wenn Sie die Auswirkungen dieser gesetzlichen Änderungen auf die ambulante Versorgung kritisch sehen, können Sie sich direkt an Ihre Bundestagsabgeordneten, das Bundesministerium für Gesundheit oder den Deutschen Bundestag wenden. Auch die Einreichung oder Mitzeichnung einer Petition ist möglich. Wir möchten Sie ermutigen, Ihre persönlichen Erfahrungen mit der medizinischen Versorgung und Ihre Meinung gegenüber den zuständigen politischen Stellen einzubringen.



Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen in unsere neurologische Praxis.